SAB Sicherheit PLUS II: Steinrücke.Sausen erstreitet positiven Vergleich vor dem LG Frankfurt a. M.

SAB Sicherheit PLUS II: Steinrücke.Sausen erstreitet positiven Vergleich vor dem LG Frankfurt a. M.


In einem von der Fachanwaltskanzlei Steinrücke . Sausen geführten Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankfurt a. M. konnte der Kläger, welcher sich Ende des Jahres 2004 mit einer Beteiligungssumme von 30.000,00 € an dem geschlossenen Immobilienfonds „SAB Sicherheit PLUS II“ beteiligt hatte, am 01.04.2016 einen für ihn sehr positiven Vergleich schließen.

Gegenstand der Klage war das Vorliegen zahlreicher Prospektfehler des der Kapitalanlage zugrunde liegenden Emissionsprospektes. Hierauf war der Kläger im Vorfeld des Rechtsstreits durch  die Fachanwaltskanzlei Steinrücke . Sausen hingewiesen worden.

Neben der Zahlung einer empfindlichen Geldsumme wurde der Kläger  auch von einer etwaigen Nachhaftung (Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung gem. § 172 IV HGB) freigestellt.

Kategorie: Bank- und Kapitalmarktrecht, Prospekthaftung, 18. April 2016



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