Bundesregierung hat beschlossen: Ewiges Widerrufsrecht wird per Gesetz beendet!

Bundesregierung hat beschlossen: Ewiges Widerrufsrecht wird per Gesetz beendet!


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Pressemitteilung vom 27.01.2016

Gemäß der heute veröffentlichten Pressemitteilung des BMJV hat die Bundesregierung heute tatsächlich beschlossen, dass das „ewige Widerrufsrecht“ für von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten per Gesetz beendet wird.

Wie von Verbraucherschützern befürchtet, hat die Bundesregierung die Widerrufsmöglichkeit tatsächlich auf 3 Monate nach Inkrafftreten des neuen Gesetzes begrenzt. Das neue Gesetz tritt am 20.03.2016 in Kraft, so dass ein Widerruf für solche Altverträge wohl nur noch bis zum 20.06.2016 möglich sein wird.

Dazu der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz Ulrich Kelber:

„Mit der Regelung schaffen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wer seinen Vertrag widerrufen möchte, hat hierfür drei Monate Zeit. Damit schaffen wir Rechtssicherheit.“

Für betroffene Darlehensnehmer gilt daher, dass betroffene Verträge zeitnah geprüft und ggfls widerrufen werden sollten, wenn die Widerrufsbelehrung unwirksam sein sollte.

Kategorie: Bank- und Kapitalmarktrecht, Widerruf Verbraucherdarlehen, 27. Januar 2016



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