Doch kein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit

Doch kein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit


Das geplante Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist – zumindest vorerst – gescheitert. Das Bundeskabinett wird sich in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit dem Gesetzentwurf der Bundesarbeitsministerin Frau Nahles beschäftigen.

Nach den Vorstellungen des Bundesarbeitsministeriums sollten Arbeitnehmer einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung ihrer Arbeitszeit und in jedem Fall ein „Rückkehrrecht“ zur alten Arbeitszeit haben. Der von der Praxis vielfach kritisierte Entwurf wird damit auf absehbare Zeit kein geltendes Recht.

Kategorie: Arbeitsrecht, 26. Mai 2017



zurück