Handels- und Gesellschaftsrecht Umfassende Beratung zu Fragen der Gründung sowie des Kaufs und Verkaufs von Unternehmen

Handels- und Gesellschaftsrecht


Wir beraten Mandanten umfassend zu rechtlichen Fragen der Gründung sowie des Kaufs und Verkaufs von Unternehmen.

Bei Gründungen entwerfen wir die erforderlichen Satzungen und führen eventuell notwendige Gespräche mit den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern. Darüber hinaus benennen und vermitteln wir, soweit erwünscht, erfahrene Notare für Beurkundungen.

Bei der Übernahme von Unternehmen führen wir die „Due Diligence“ mit unserem Team durch und setzen die erforderlichen Verträge auf.

Für bereits bestehende Unternehmen übernehmen wir die gesamte „Bürokratie“ bei Satzungsänderungen, Organbestellungen und -abberufungen, Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen etc.



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