Gesetzlicher Mindestlohn wird stufenweise erhöht

Gesetzlicher Mindestlohn wird stufenweise erhöht


Mindestlohn steigt weiter an

Die Bundesregierung hat beschlossen*, dass der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.01.2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro und ab dem 01.01.2020 auf 9,35 Euro brutto pro Stunde steigt.

Mit der schrittweisen Erhöhung 2019 und 2020 steige der gesetzliche Mindestlohn um insgesamt 5,8%. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeute das im Jahr 2019 eine Lohnerhöhung von etwa 790 Mio. Euro und im Jahr 2020 von rund 390 Mio. Euro.

Mit der „Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns“ werde die von der Mindestlohnkommission am 26.06.2018 beschlossene Erhöhung rechtsverbindlich. Die Mindestlohnkommission entscheide nach dem Mindestlohngesetz alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Sie wäge ab, ob er den Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermögliche und die Beschäftigung nicht gefährde.

Insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich, wie Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland, sollen von den Veränderungen profitieren. Gleichzeitig trage die stufenweise Erhöhung auch den Belangen der Wirtschaft Rechnung: Betriebe könnten durch die Erhöhung in zwei Schritten die steigenden Lohnkosten besser tragen.

Ob Arbeitgeber den Mindestlohn einhalten, das kontrolliere der Zoll. Laut Verdienste-Erhebung des Statistischen Bundesamtes von April 2017 haben Arbeitgeber in der Vergangenheit nicht immer den Mindestlohn eingehalten. So haben im Jahr 2017 weniger als 830.000 Beschäftigte weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro je Stunde erhalten. Weitere 500.000 Beschäftigungsverhältnisse haben unter 8,50 Euro je Stunde gelegen.

Wer unter Mindestlohn bezahle, müsse mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro rechnen. Arbeitgeber, die die Arbeitszeiten nicht ordentlich dokumentieren, könnten mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Außerdem könne das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Um die konsequente Umsetzung des Mindestlohns sicherzustellen, werde die Bundesregierung den Zoll durch mehr Personal verstärken: Für diese Legislaturperiode seien 7.500 zusätzliche Stellen beim Bund in den Sicherheitsbehörden geplant. Die Befürchtung, dass mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Jobs verloren gehen könnten, habe sich nicht bestätigt. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre seien hauptsächlich auf die gute konjunkturelle Lage und die damit verbundenen Lohnzuwächse zurückzuführen.

Quelle: Mitteilung der Bundesregierung vom 02.11.2018

Kategorie: Arbeitsrecht, 05. November 2018



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