Krankschreibung per Telefon weiterhin möglich

Krankschreibung per Telefon weiterhin möglich


Die Regelung zur telefonischen Ausstellung einer ärztlichen AU-Bescheinigung wurde erneut verlängert und gilt nun bis zum 18.05.2020.

Nachdem sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband wegen der Corona-Krise darauf verständigt hatten, die im März 2020 erstmalig eingeführte Möglichkeit, AU-Bescheinigungen bei leichten Atemwegserkrankungen und Infektionsverdacht vom Arzt am Telefon ausstellen zu lassen bis zum 04.05.2020 zu verlängern, wurde am 29.04.2020 beschlossen, die Regelung weiter bis zum 18.05.2020 zu verlängern.

Rechtzeitig vor dem 18.05.2020 soll erneut über eine weitere Verlängerung der Möglichkeit der Krankschreibung per Telefon entschieden werden.

Die telefonische Anamnese durch den krankschreibenden Arzt muss im Wege der persönlichen ärztlichen Überzeugung vom Zustand des Versicherten durch eingehende Beratung erfolgen. Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung ist auf eine Woche begrenzt und kann „bei fortdauernder Erkrankung“ einmal für weitere 7 Tage verlängert werden.

Ca. 40% aller Krankschreibungen seit Anfang März 2020 erfolgten „telefonisch“. Insgesamt ist die Zahl der Krankschreibungen im Zeitraum Anfang März 2020 bis heute im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um gut 40% gestiegen. Der Krankenstand in Deutschland liegt derzeit bei 6,5%.

Kategorie: Arbeitsrecht, Corona Aktuelle, Task Force Corona, 01. Mai 2020



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