LG Nürnberg-Fürth: Sportwettanbieter müssen verlorene Wettbeträge zurückzahlen

LG Nürnberg-Fürth: Sportwettanbieter müssen verlorene Wettbeträge zurückzahlen


 

Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth
Urteil vom 19.07.2021 – 19 O 6690/20

Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass Anbieter von Online-Sportwetten verlorene Beträge, die ein Verbraucher für Sportwetten in Online-Casinospielen ausgegeben hat, zurückzahlen müssen.

Im vorliegenden Fall verurteilte das Gericht den Betreiber eines Online-Sportwettencasinos zur Rückzahlung sämtlicher verspielter Beträge.

Der Kläger hatte über eine Web-Seite der Beklagten, die auch in deutscher Sprache verfügbar ist, von seinem Wohnsitz in Deutschland aus an Online-Glücksspielen und diversen Sportwetten teilgenommen. Im Laufe der Zeit summierten sich seine Verluste auf rund 38.700 Euro, ca. 13.000 Euro davon entfallen auf Sportwetten. Das beklagte Casino verfügte über keine deutsche Konzession zur Veranstaltung oder Vermittlung von Glücksspielen im Internet. Der Kläger forderte nunmehr Rückzahlung der verspielten Beträge.

Im Prozessverlauf berief sich die Beklagte auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU und wendete ein, die Rückforderung sei treuwidrig. Es verstoße insbesondere gegen Treu und Glauben, die Einsätze im Nachhinein zurückzufordern. Für den Kläger hätte das Verbot von Online-Glücksspielen im Internet offensichtlich sein müssen. Zudem seien Online-Sportwetten in Deutschland „aktiv geduldet“.

Das zuständige Gericht entschied, dass die Anbieterin keine Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland im Sinne des § 4 Absatz 1, 4 und 5 Glücksspielstaatsvertrag (GlückStV) gehabt habe. Ihr sei es generell und von vornherein verboten gewesen, die Online-Glücksspiele und auch die Sportwetten anzubieten.

Damit habe sie gegen den Glücksspielstaatsvertrag in der geltenden Form verstoßen. Ein entsprechender Verstoß ziehe die Nichtigkeit nach sich.

Das in Deutschland geltende Glücksspielrecht verstoße zudem nicht gegen Verfassungs- und/oder Unionsrecht. Demnach sei die Rückforderung aufgrund der Zielsetzung der einschlägigen Verbotsnormen auch nicht treuwidrig.

Die Spielverträge seien daher nichtig und die Anbieterin habe die Spieleinsätze ohne rechtliche Grundlage erlangt. Die entsprechenden Verluste seien dem Kläger zu ersetzen.

Kategorie: Online-Glücksspiele, 03. August 2021



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