NRW führt Testpflicht für Urlaubsrückkehrer ein

NRW führt Testpflicht für Urlaubsrückkehrer ein


Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Corona-Schutzverordnung mit Wirkung ab dem 09.07.2021 erneut angepasst. Beschäftigte, die nach dem 01.07.2021 mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen am ersten Arbeitstag nach dieser Arbeitsunterbrechung dem Arbeitgeber einen Negativtestnachweis vorlegen oder im Verlauf des ersten Arbeitstages einen dokumentierten beaufsichtigten Test im Rahmen der Beschäftigtentestung nach § 4 der CoronaTest-und-Quarantäneverordnung durchführen. Erfolgt die Arbeitsaufnahme im Homeoffice, gilt die Verpflichtung für den ersten Tag, an dem die Arbeit im Betrieb oder an sonstigen Einsatzorten außerhalb der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Die Testpflicht gilt nicht für Beschäftigte, die vollständig geimpft oder genesen sind.

 

Kategorie: Arbeitsrecht, 08. Juli 2021



zurück