Selbstanzeige von Porsche wegen zu hoher CO2-Werte beim Porsche 911: Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs – Baujahre 2016 und 2017

Selbstanzeige von Porsche wegen zu hoher CO2-Werte beim Porsche 911: Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs – Baujahre 2016 und 2017


Nach einem Bericht des Spiegels zufolge hat der Volkswagen Konzern Selbstanzeige beim Kraftfahrzeug-Bundesamt erstattet. Grund dafür seien falsche Verbrauchswerte des Sportwagenmodells 911 der Tochterfirma Porsche. Betroffen seien wohl die Baujahre 2016 und 2017.

Porsche bestätigte dem Magazin, dass es um Abweichungen bei den Luftwiderstandswerten geht, die bei Tests auf dem Rollenprüfstand zugrunde gelegt werden. Der Sachverhalt werde derzeit noch untersucht, sowohl intern als auch in enger Abstimmung mit der Behörde, hieß es.

Sollte der tatsächliche Verbrauch der betroffenen Fahrzeuge mehr als 10 % über den ursprünglichen Angaben liegen, stellt dies bei einem Neuwagen gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen erheblichen Mangel dar. Maßgeblich für die Abweichung ist dabei die Angabe zum kombinierten Verbrauch, der der gewöhnlichen Verwendung – innerorts und außerorts – am besten entspricht. Im Falle eines erheblichen Mangels können betroffene Käufer nicht nur den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen, sondern u. U. auch vom gesamten Kaufpreis zurücktreten, das erworbene Fahrzeug zurückgeben und erhalten hierfür ihren Kaufpreis abzgl. einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

Ist Ihr Fahrzeug hiervon betroffen? Dann melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne.

Kategorie: Kaufrecht, 05. Februar 2019



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