Zum Thema: Arbeitsrecht
- Außerordentliche fristlose Kündigung: Datenlöschung als Reaktion auf ein Personalgespräch muss arbeitgeberseitig nicht hingenommen werden
- Betriebsbedingte Kündigung: Leiharbeiter müssen bei Auftragsrückgängen zuerst gehen
- Persönlichkeitsrecht vor Einsichtsrecht: Ohne arbeitnehmerseitige Zustimmung bleiben Betriebsräten die Personalakten verschlossen
- Frist überschritten: Kündigung des künstlerischen Leiters der Staatlichen Ballettschule vorerst gescheitert
- Beleidigungen im Betriebsrat: Auch heftige Beleidigungen müssen situativ bewertet werden