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Gesundheits- und Persönlichkeitsverletzung: Beamtin setzt Schmerzensgeldforderungen gegen mobbenden Oberbürgermeister durch

Beamte sind im Volksmund so einigen Witzen und Vorurteilen ausgesetzt. Doch es geht auch härter. Denn gerade Beamte und Beamtinnen werden immer wieder gemobbt. Das zeigt dieser Fall des Verwaltungsgerichts Halle (VG) genau.

Eine verbeamtete Fachbereichsleiterin erkrankte. Ihr Chef, ein Oberbürgermeister, reduzierte daraufhin während ihrer Abwesenheit die Anzahl ihrer Fachbereiche von vier auf drei. Die Frau wurde auf eine "Stabsstelle Recht" versetzt. Ihr Büro wurde geräumt und die Möbel sowie die vorhandenen Akten wurden auf den Dachboden gebracht. Der Raum selbst war bereits zuvor durch das Landesamt für Verbraucherschutz als nicht sicher erreichbar bemängelt worden, da er nur über eine steile Treppe sowie eine Leiter zugänglich war. Die Beamtin klagte daraufhin im einstweiligen Rechtsschutz und gewann.

Laut erstem Urteil musste die Frau also amtsangemessen beschäftigt werden. Doch der Oberbürgermeister hielt sich nicht daran; es musste sogar ein Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden. Ein weiteres Urteil ergab dann, dass die Beamtin nicht amtsangemessen beschäftigt worden war und die Aufgaben, die ausweislich der Stellenbeschreibung von ihr wahrgenommen wurden, ihr tatsächlich nicht übertragen worden waren. Auch dieses Urteil musste durch das Gericht erst vollstreckt werden.

Aufgrund einer längerfristigen Erkrankung ordnete der Oberbürgermeister dann die Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Dienstfähigkeit an. Auf Antrag der Beamtin auf Erteilung einer Anlassbeurteilung erstellte der Oberbürgermeister ein Dienstzeugnis für das Ende des Beamtenverhältnisses. Auf ihren Urlaubsantrag hin teilte der Oberbürgermeister der Frau mit, dass er ihren Urlaub genehmige, sofern ihre Arbeitsfähigkeit bis dahin wiederhergestellt sei. Schließlich wurde die Beamtin an einen anderen Dienstherrn abgeordnet, wo sie ihren Dienst aufnahm und zu dem sie in der Folgezeit versetzt wurde. Nun machte die Frau Schadensersatzansprüche gegen ihren vorigen Dienstherrn geltend - mit Erfolg.

Das VG verurteilte den ehemaligen Vorgesetzten zur Schmerzensgeldzahlung von 23.000 EUR sowie zum Ersatz aller materiellen Schäden, die der Beamtin entstanden waren. Das Gericht begründete dies damit, dass sie durch das Mobbing durch den Oberbürgermeister eine Persönlichkeitsverletzung sowie eine Gesundheitsschädigung erlitten habe, die durch die Schmerzensgeldzahlung auszugleichen seien.

Hinweis: Der Beamtin des Falls stand also nach diesem Mobbingverlauf ein Anspruch auf eine Entschädigung zu. Betroffenen ist dringend anzuraten, in Mobbingverdachtsfällen alle Geschehnisse genau zu protokollieren, um sie punktgenau nachhalten und Ansprüche entsprechend geltend machen zu können.


Quelle: VG Halle, Urt. v. 27.03.2019 - 5 A 519/16 HAL
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 07/2019)

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