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Gleichberechtigung im Fischertagsverein: Frauen dürfen bei gegebener Eignung endlich im Memminger Stadtbach fischen

Die Nachrichten- und Diskussionslage beweist, dass im Jahre 2021 die geschlechtsunabhängige Gleichberechtigung noch lange keine Selbstverständlichkeit ist. Auch die Gerichte müssen hier immer wieder Entscheidungen treffen, um gleiches Recht durchzusetzen. So war es im Folgenden am Landgericht Memmingen (LG), einer Frau im Freizeitbereich zu ihrem Recht zu verhelfen.

Ein gemeinnütziger Memminger Fischertagsverein hatte sich die Heimatspflege, Heimatkunde, Kultur und den Umweltschutz auf seine Fahnen geschrieben. Einmal jährlich richtet er mit seinen rund 3.500 männlichen und rund 1.500 weiblichen Mitgliedern den jährlich stattfindenden Fischertag sowie Festspiele, die Pflege des Memminger Stadtbachs und des heimischen Brauchtums aus. Nach dessen Satzung durften jedoch in der Untergruppe der sogenannten Stadtbachfischer nur Männer mitwirken. Die Klägerin war nun bereits seit 1987 Mitglied im Verein und hatte schon mehrfach versucht, die Satzung zu den Stadtbachfischern ändern zu lassen - vergeblich. Nun klagte sie auf Aufnahme in die Gruppe - und dies endlich mit Erfolg.

Nach Ansicht des LG ist der Verein wegen eines Verstoßes gegen das Recht der Vereinsmitglieder auf Gleichbehandlung verpflichtet, bei gegebener Eignung auch Frauen bei den Stadtbachfischern aufzunehmen und mitfischen zu lassen. Da kein nachvollziehbarer Grund für die Ungleichbehandlung vorlag, war die Vereinssatzungsklausel, die eine Mitgliedschaft auf Männer beschränkt, schlicht und ergreifend unzulässig.

Hinweis: Auch innerhalb eines Vereins darf es keine Diskriminierung wegen des Geschlechts geben. Das Diskriminierungsverbot gilt also auch für alle Untergruppen in Vereinen.


Quelle: LG Memmingen, Urt. v. 28.07.2021 - 13 S 1372/20
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 10/2021)

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